„Der Aufsichtsrat soll auch ein Sparringspartner sein“


GERNOT FIEDLER
NXP Semiconductors Germany
Aufsichtsratsvorsitzender

Aus meiner Erfahrung als Aufsichtsratsvorsitzender einer großen GmbH habe ich einen Einblick in die Arbeit eines Aufsichtsrats. Ausgangspunkt für Aufsichtsräte sind die Geschäftsordnung, die Rechte und Pflichten. Die Mitglieder haben die an sie gestellten Aufgaben persönlich und in eigener Verantwortung zu erfüllen. Sie müssen auch in der Lage sein müssen, die für das Unternehmen relevanten wirtschaftlichen Zusammenhänge sowie die Geschäftsabläufe ohne fremde Hilfe zu verstehen. Wichtig ist es auch, neue Themen anzunehmen, wie die Digitalisierung, die unter anderem auch in die Finanzorganisation hineinwirkt und damit Geschäftsführung und Aufsichtsräte zunehmend beschäftigt.

 

FRANK HÜLSMANN
Delvag AG (Lufthansa Group)
Vorstandsmitglied

Der Aufsichtsrat soll nach den Vorgaben des Gesetzes den Vorstand oder die Geschäftsführung überwachen. Dabei hat sich seine Arbeit in den vergangenen Jahren verändert. Der Fokus liegt heute viel mehr auf inhaltlichen Aufgaben. Der Aufsichtsrat muss die Verantwortung, die der Rolle aus Aufsicht und Rat entspricht, mit Leben füllen. Das heißt, er soll über die formalen Aufgaben hinaus ein Sparringspartner sein, der Rat gibt, aber auch Strategien und Initiativen einfordert und auf ihre Angemessenheit, Risiken, Umsetzung achtet. Das wird besonders deutlich am Beispiel der Digitalisierung als gravierende und sehr dynamische Veränderung. Hier muss der Aufsichtsrat eigene Expertise mitbringen oder aufbauen, um die Maßnahmen des Vorstands bewerten zu können.

 

MATTHIAS WEIGMANN
Anmatho AG
Vorstand

Die Aufsichtsräte müssen die Interessen der Eigentümer gegenüber dem Vorstand ihres Unternehmens vertreten. Ich habe den Eindruck, dass das bei dem einen oder anderen zu kurz gekommen ist. Häufig werden Interessen befriedigt, die der Eigentümer nicht im Fokus hat. Doch inzwischen ist zu beobachten, dass sich die Arbeit der Aufsichtsräte verändert hat. Früher haben sie sich getroffen, eine Vergütung bekommen, aber wenig Verantwortung getragen. Ein Aufsichtsrat muss in das Unternehmen gehen und sich mit ihm beschäftigen. Nur so können die Mitglieder den Geschäftsführern auf die Finger schauen und ihre Arbeit überprüfen. Im Idealfall ist der Aufsichtsrat ein Diskussionspartner, der dem Vorstand als Ratgeber dient.

 

HOLGER USLAR
Arendt Uslar Executive Consultants
Managing Partner

Immer mehr mittelständische Unternehmen realisieren den Nutzen eines professionell besetzten Beirates. Ein Beirat kann die Geschäftsführung beraten und kontrollieren, er kann wertvolles Wissen und Kontakte beisteuern und zwischen Gesellschaftern vermitteln. Interessenten für Beiratsmandate gibt es viele, die Mitglieder sollten aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit die Arbeit des Beirats zu einem Erfolg für das Unternehmen wird. Insbesondere benötigen sie zur Situation und Strategie des Unternehmens passende Erfahrungen und Kompetenzen. Die wesentlichen Funktionen des Unternehmens sollten im Beirat abgebildet sein. Kandidaten findet man zum Beispiel in Firmen, die größer als das Unternehmen selbst sind und das, was das Unternehmen vor sich hat, schon erfolgreich bewältigt haben.