Der Anruf erfolgt, wenn ein Unternehmen am Abgrund steht. Den Kopf nicht vor dem Erfolg wegzuziehen, Chancen nachzugehen, ist die Maßgabe von DR. THOMAS M. NITSCHE.

Zwei Ereignisse in der beruflichen Vita des Rechtsanwaltes Dr. Thomas M. Nitsche, 49, waren wohl entscheidend, dass er inzwischen ein Vorreiter der Unternehmenssanierung ist. Das erste geschah 2005, es war überhaupt sein allererstes Mandat mit voller Verantwortung. Der schwäbische Defibrillator-Hersteller Metrax taumelte der Insolvenz entgegen. Nitsche, damals 35 Jahre alt, machte es nicht so wie normale Insolvenzverwalter, nämlich nach einem Konkurs alles zu zerschlagen und zu verteilen. Er rettete die Firma, obwohl er dabei, so seine Rückblende, ein „Vollrisiko“ auf sich nahm – auch er hätte in die Haftung gehen können. Das andere folgte fünf Jahre später. Ein Hamburger Schienenlogistiker, der Waren auf der Schiene transportierte und Flughäfen betankte, stand vor dem Aus. Auch diesmal nahm Nitsche bei seinem Sanierungskonzept wieder „volles Risiko“, weil er zu Recht den Markt für das Familienunternehmen sah. Aus einem Umsatz von sechs Millionen Euro jährlich sind inzwischen 90 Millionen geworden, mit nun 250 Mitarbeitern.
So ähnlich ist auch Nitsches Unternehmen gewachsen. Er arbeitete für AndersenLegal (Arthur Andersen) und gründete selbst NitscheLegal, am 19. Juli 2018 hat er als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer die Nortax Treuhand GmbH Steuerberatung übernommen. Wobei er der steuerlichen (Nortax) nun auch rechtliche Beratung (Norlaw) und vor allem Sanierungskonzepte anbietet, die möglichst eine Insolvenz verhindern sollen. Aus dem Rechtsanwalt ist also ein Berater geworden, der vor allem den Mittelstand bedienen will. Oft auch jene Geschäftsleute, die eigentlich mehr Visionäre als Unternehmer sind, die der harte Markt in die Bredouille bringt.
Insgesamt 46 Mitarbeiter (darunter Anwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) sind in seiner GmbH tätig, die keinesfalls die Insolvenzverwaltung betreibt. Bald kommen weitere spezialisierte Geschäftsführer/ innen und Partner für das Steuerrecht und die Betriebswirtschaft hinzu. Zudem ist die Kanzlei auch international tätig. Sie hat in den USA, Lateinamerika, Indien, Singapore, Russland, Polen und der Schweiz Partnerschaften. Der weltweite Touch passt gut in die Zeit der Globalisierung und hat auch etwas mit den Erfahrungen zu tun, die Nitsche im Ausland gesammelt hat.
So absolvierte der gebürtige Hannoveraner zwar das Referendariat beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg, aber „statt beim Einwohnermeldeamt Wandsbek“, wie er scherzt, in der deutschen Botschaft in Buenos Aires unter dem Botschafter Dr. Adolf Ritter von Wagner gearbeitet. Da lernte er nicht nur etwas über landestypische Themen wie Fleisch oder Polo, sondern erlebte auch, wie Argentinien pleiteging und vom internationalen Kapitalmarkt abgekoppelt wurde. Plötzlich wollten Geschäfte keinen Peso als Bezahlung mehr haben, sondern nur noch US Dollar.
Damals merkte er, wie viel volkswirtschaftlicher Schaden sowohl bei bankrotten Unternehmen als auch bei zahlungsunfähigen Staaten entsteht. Auch deshalb war der Gegenstand seiner Dissertation die „Konzernfolgeverantwortung nach lex fori concursus“. Darin befasste er sich mit dem internationalen Gesellschafts- und Insolvenzrecht mit dem Schwerpunkt des Konzerns in Deutschland, der EU und Argentinien. Auch seine Zeit an der Universität in Cambridge, UK dann in London bei Pritchard Englefield prägte ihn sehr. Fast wäre er Ende der 90er ein Engländer geworden, weil ihn die Dynamik und das positive Denken in dieser britischen Weltstadt begeisterten. Beeindruckt hat ihn nicht nur der Stil und Respekt, sondern auch, wie ein Geschäft abgewickelt wird, an dessen Ende immer ein Deal für beide Seiten steht. Als er damals nach Deutschland zurückkehrte, dachte er: „Hier schläft alles. Wir liegen um Jahre zurück.“ Das galt auch für das Insolvenzrecht. Insolvenzrichter, die nicht entsprechend ausgebildet waren, hatten oft nur eine halbe Stelle, ansonsten waren sie etwa Familien- oder Verkehrsrichter. Auch die englische Art, alles nicht zu ernst zu nehmen und die Sache wie das Spiel mit sportlichem Ehrgeiz zu betrachten, hat ihm gefallen.
Über die Brexit-Krise ist er allerdings entsetzt. Da werde ein extremer Schaden nicht nur auf die Engländer zukommen, prophezeit er. Immer wieder legte sich Dr. Nitsche mit Richtern an und erstritt auch schon „sein“ erstes BGH Urteil in 2015 zur Haftung des Insolvenzverwalters. Er hatte bald den Ruf, auf der Seite der Underdogs zu stehen, weil er die „Beratungsnotwendigkeit“ für die Sanierung, statt der Zerschlagung gesehen hat. Das wiederum führte zu der Reputation, er könne Unternehmen retten. So gesehen hatte sein damaliger Tutor auf dem Gymnasium beinahe recht. Er sprach seinem Schüler nicht nur sprachliche Flexibilität und Argumentationsfreude zu. Er sagte ihm auch eine „Karriere im diplomatischen Dienst“ vorher, die sich schließlich für Nitsche auf dem juristischen Parkett niederschlug. Nitsches Verhandlungsgeschick und seine weite Sichtweise retten heute Unternehmen. Der Experte für schwierige Fälle: Dr. Thomas M. Nitsche.

 

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Text: Jörg Marwedel Foto: Martina van Kann